kulturgutschutz deutschland

USA

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02.09.1983
Zuletzt aktualisiert
13.12.2018

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Nationale Rechtsgrundlagen

Die verschiedenen US-amerikanischen Rechtsgrundlagen, die Federal Historic Preservation Laws, Regulations, and Orders sind auf der Homepage des National Parc Service in aktueller Fassung zusammengestellt einschließlich des Native American Graves Protection and Repatriation Act, des Archaeological Resources Protection Act, des National Historical Preservation Act und des Convention on Cultural Property Implementation Act. Auf staatlicher und lokaler Ebene gibt es zusätzliche Gesetze.

Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Kulturgutbegriff

Das amerikanische Recht orientiert sich an Art. 1 des UNESCO-Übereinkommens, konkretisiert die Definition von Kulturgut aber bzgl. archäologischer Güter und ethnologischer Güter gem. Convention on Cultural Property Implementation Act.

Ethnologische Güter sind geschützt, sofern sie das Produkt einer Stammesgesellschaft oder nichtindustriellen Gesellschaft sind. Zudem müssen sie von besonderer Bedeutung für das kulturelle Erbe dieses Volkes aufgrund besonderer Charakteristika, ihrer Seltenheit oder ihres wissenschaftlichen Erkenntniswertes (CPIA, Section 302(2)(C)(ii) sein.

Während diese Regelungen sich auf die Kulturgüter der UNESCO-Vertragsstaaten beziehen, variieren die Terminologien in den sonstigen Gesetzen zur Definition von US-amerikanischen Kulturgut entsprechend dem jeweiligen Regelungszweck.

Ausfuhrverbote

Die Vereinigten Staaten stellen keine Ausfuhrgenehmigungen aus und sehen grundsätzlich auch keine Ausfuhrkontrolle für Kulturgüter vor (vgl. hierzu den "national Report on the implementation of the 1970 convention" aus 2015). Allerdings können für historische und archäologische Objekte oder auch Objekte aus Meeresschutzgebieten und sonstige Grabungsfunde Handels- und Transportverbote bestehen.
Ein besonderer Schutz besteht für menschliche Überreste der Gräber der Native Americans und Native Hawaiians nach dem sog. Native American Graves Protection and Repatriation Act.

Hingegen besteht ein Einfuhrverbot in die USA für Kulturgüter aus einer Vielzahl von Staaten, mit denen die USA bilaterale Abkommen (aktuelle Übersicht hierzu) geschlossen haben, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass die Objekte vor Inkrafttreten dieser Abkommen ausgeführt wurden und keine Ausfuhrgenehmigung aus dem jeweiligen Staat vorgelegt werden kann.

Eine Übersicht über bilaterale Abkommen enthält das Merkblatt zu der Rechtslage in den USA sowie eine zeitliche Übersicht zu bestehenden Einfuhrverboten von Kulturgütern einzelner Staaten in die USA.

Sanktionen

Insbesondere bei Handel mit und Verbringung von den Hinterlassenschaften der Native Americans und Native Hawaiians bestehen nach dem Native American Graves Protection and Repatriation Act Straftatbestände.

Weitere Informationen

Homepage des Bureau of Educational and Cultural Affairs

Generelle Informationen stellt auch der englische Anwaltsverein (International Bar Association) zur Verfügung.

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