kulturgutschutz deutschland

Asien

Achtung: Embargo-Regelungen
Anlässlich des russichen Angriffkriegs gegen die Ukraine ist besonders auf die verhängten Sanktionen und Ausnahmeregelungen hinzuweisen. Nähere Informationen dazu sind in den Staateninformationen zur Russischen Föderation zu finden.

Hinzuweisen ist ebenfalls auf EU-einheitliche Regelungen für Kulturgüter aus Syrien und dem Irak, die ein Ein- und Ausfuhr- sowie Handelsverbot für Kulturgüter aus beiden Staaten vorsehen. Für Syrien gilt das umfassende Verbot für solche Kulturgüter dann nicht, wenn die Güter nachweislich vor dem 9. Mai 2011 aus Syrien ausgeführt wurden. Die Nachweispflicht liegt hier bei der Besitzerin oder beim Besitzer des jeweiligen Objekts. Eine ähnliche Regelung gilt auch für Kulturgüter aus dem Irak, hier mit dem Stichtag der Ausfuhr vor dem 6. August 1990. Auch hier liegt die Nachweispflicht bei der Besitzerin oder beim Besitzer. Ein Verstoß gegen diese Verbote stellt nach dem Außenwirtschaftsgesetz eine Straftat dar, mindestens jedoch eine Ordnungswidrigkeit.

Eine Vielzahl von Kulturgütern der ostasiatischen Staaten ist besonders gefährdet. Die betreffenden Objektkategorien sind in den vom Internationalen Museumsrat ICOM geführten „Roten Listen“ verzeichnet. Die ICOM Rote Liste für den Irak wurde von ICOM (Internationaler Museumsbund) 2015 neu konzipiert (1. Fassung von 2003). Sie ist online veröffentlicht und liegt in mehreren Sprachen vor (Englisch, Arabisch, Französisch, Deutsch und Türkisch).
Eine ICOM Rote Liste für Syrien liegt seit 2014 vor (Englisch, Französisch, Arabisch, Deutsch und Türkisch). Zudem bestehen Rote Listen für Afghanistan, China, Kambodscha und Libyen.

Nachstehend finden sich - stetig erweitert - Informationen zu den Ausfuhrbestimmungen all jener Staaten Asiens, die Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut sind sowie über ausgewählte Nicht-Vertragsstaaten, die als Reiseländer von Bedeutung oder deren Kulturgüter besonders gefährdet sind (Israel, Malaysia, Thailand).

Teilweise sind auch Informationen über ICHCAP (International Information and Networking Centre for Intangible Cultural Heritage in the Asia-Pacific Region under the auspices of UNESCO) zum Schutz von beweglichem Kulturgut verfügbar.

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