kulturgutschutz deutschland

Aserbaidschan

Vertragsstaat seit
25.08.1999
Zuletzt aktualisiert
12.02.2019

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Nationale Rechtsgrundlagen

Gesetz der Republik Aserbaidschan über Kultur (21. Dezember 2012) in Originalsprache.

Hinweis: Dieser Gesetzestext ist weder in deutscher noch in englischer Übersetzung verfügbar. Zur ersten Orientierung bietet sich die Nutzung privater Online-Übersetzungsprogramme an. Bei diesen computergestützten Übersetzungsleistungen besteht allerdings keine Gewähr für die Genauigkeit, Korrektheit oder Verlässlichkeit der angebotenen Übersetzungen.

Dekret Nr. 293 vom 29.08.2014 des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan über die vorläufige Ausfuhrregelung für Kulturgut im Rahmen von Messen, Wanderausstellungen, Rekonstruktionsarbeiten, Präsentationen und zur Organisation internationaler Veranstaltungen

Dekret Nr. 294 vom 29.08.2014 des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan über die Regelung von Export, Import und Transit durch das Territorium der Republik Aserbaidschan

Dekret 4/1 vom 10 Juni 2015 vom Ministerium für Kultur und Tourismus der Republik Aserbaidschan

Teilweise stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO die nationale Gesetzgeung zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Dieser Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist ebenfalls Vertragsstaat des 1995 UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (UNIDROIT CONVENTION ON STOLEN OR ILLEGALLY EXPORTED CULTURAL OBJECTS, Rom, 24 June 1995), das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist. Die nationalen Rechtsgrundlagen werden daher teilweise auch von der Datenbank der WIPO angezeigt.

Kulturgutbegriff

Kategorien geschützter Kulturgüter werden in Art. 35 Gesetz der Republik Aserbaidschan über Kultur (21. Dezember 2012) nur insoweit geregelt, dass Gegenstände des Kulturerbes mit seltenen historischen, archäologischen, künstlerischen, wissenschaftlichen und ästhetischen Werten, die für das aserbaidschanische Volk von besonderer Bedeutung sind, geschützt sind.

Näheres wird an anderer Stelle geregelt. Insbesondere geschützt ist aber auch der Bereich der Volks- und der angewandten Kunst: Teppiche und Teppichware, Stickerei, Bekleidung, Juweliererzeugnisse, Metallware, Natursteine, archäologische, paläontologische, ethnografische Materialien und andere.

Ausfuhrverbote

Für Kulturgüter der staatlichen Liste besteht ein absolutes Ausfuhrverbot gem. Art 42.2. Gesetz der Republik Aserbaidschan über Kultur (21. Dezember 2012, in maschineller Übersetzung) Lediglich möglich ist die temporäre Ausfuhr zu Ausstellungs-, Forschungs- oder Restaurierungszwecken.

Für sonstige Güter kann nach den untergesetzlichen Regelungen ebenfalls ein Ausfuhrverbot bestehen. Für Teppich und Teppichware, die zur antiken Volks- und angewandter Kunst gehören, Stickerei, Bekleidung, Juweliererzeugnisse, Metallware, Natursteine, archäologische, paläontologische, ethnografische Materialien und andere besteht ein absolutes Ausfuhrverbot; ebenso für seltene Kollektionen und Gegenstände, die mehr als 30 Jahre alt und für die Museen bedeutend sind.

Nicht gelistete Kulturgüter bedürfen aber nach Art. 42.1. Gesetz der Republik Aserbaidschan über Kultur (21. Dezember 2012, in maschineller Übersetzung) teilweise einer Ausfuhrgenehmigung. Dies gilt nach Art. 42.3. Gesetz der Republik Aserbaidschan über Kultur (21. Dezember 2012, in maschineller Übersetzung) auch für die temporäre Ausfuhr.

Sanktionen

Die illegale Ausfuhr von Kulturgütern ist nach Art. 43.0.4., Art. 56 Gesetz der Republik Aserbaidschan über Kultur (21. Dezember 2012) in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch strafbar.

Exportverantwortliche Stellen

Nach Dekret 4/1 des Ministeriums für Kultur und Tourismus der Republik Aserbaidschan vom 10. Juni 2015 werden die Befugnisse für die Erteilung vom Ministerium für Kultur und Tourismus der Republik Aserbaidschan auf die Direktoren des Latif-Karimov-Teppichmuseums Aserbaidschans, des Nationalen Kunstmuseums Aserbaidschans, des Staatlichen Museums für Musikkunst Aserbaidschans (Reşid Behbudov Straße 5) und der Nationalbibliothek Aserbaidschans übertragen.

Teppichmuseums Aserbaidschan
Nefttchilar Ave 4123a
Baku
Kontakt
Telefon: 00994 - (0)12 - 4930501
Nationales Kunstmuseum Aserbaidschan
Nijasi Str.  9/11
Baku
Kontakt
Telefon: 00994 - (0)12 - 4925789

Verfahren

Dauer
Zwischen 1 und 7 Tagen
Kosten
Verfahrensgebühren nach Gebührentabelle

Formulare

Aserbaidschan verwendet das UNESCO-WCO Model Export Certificate for Cultural Objects sowie eine eigene Ausfuhrgenehmigung für Kulturgüter.
Die Formulare sind registriert (Seriennummer) und erhalten bei Erteilung der Genehmigung einen amtlichen Stempel der für die Prüfung verantwortlichen Expertenkommission.

Weitere Informationen

Die Archive des Teppichmuseums Aserbaidschans, des Nationalen Kunstmuseums Aserbaidschans, des Staatlichen Museums für Musikkunst Aserbaidschans sowie der Nationalbibliothek Aserbaidschans erteilen weitere Auskünfte. Schriftliche Expertisen sind kostenpflichtig.

Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.

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