Gegenstände von geschichtlichem, archäologischem, ethnografischem, künstlerischem, wissenschaftlichem oder einem anderen kulturellen Wert:
1) Gebäude und Teile hiervon sowie bauliche Details und Zubehör, die/das sich in Estland befinden/befindet und älter sind als 75 Jahre;
2) Archäologische Funde, Münzschätze und Teile hiervon, die aus der Zeit vor 1721 stammen;
3) Sakralkunst oder sakrale Objekte, die vor 1945 entstanden sind und mit dem estnischen Kulturkreis verbunden sind sowie kirchlich-religiöse Druckstücke, die älter sind als 100 Jahre;
4) Schmuck und einzigartige Objekte aus Edelmetall, die vor 1945 in Estland gefertigt wurden mit Ausnahme solcher Objekte, die für den persönlichen oder den Familiengebrauch bestimmt sind;
5) Trophäen, Medaillen und Auszeichnungen sportlicher Wettbewerbe, welche von estnischen Sportlern vor 1945 gewonnen wurden, sowie solche, die bei internationalen Sportwettkämpfen, Olympischen Spielen, Europa- und Weltmeisterschaften von estnischen Sportlern gewonnen wurden;
6) Estnische ethnografische Objekte, einschließlich Nationaltrachten und zugehörigem Schmuck, wenn diese aus der Zeit vor 1945 stammen;
7) Werke bildender Kunst estnischer Künstler, die einzigartig sind oder in beschränkter Auflage vor 1945 gefertigt wurden;
8) Werke visueller Kunst estnischer Künstler, die vor 1945 entstanden sind;
9) Sammlungen estnischer Briefmarken oder Fotografien (einschließlich ihrer Negative) oder Teile dieser Sammlungen sowie Einzelmarken aus Serien unter 200.000 Stück Auflage, wenn sie älter sind als 60 Jahre;
10) Druckerzeugnisse, die in Estland vor 1850 veröffentlicht wurden und mit dem estnischen Kulturkreis in Zusammenhang stehen sowie Manuskripte, Korrespondenzen, Tagebuchaufzeichnungen und andere Einzelausgaben, die mit dem estnischen Kulturkreis in Zusammenhang stehen und (unabhängig von ihrem Alter) von kulturhistorischer Bedeutung sind;
11) Filme, Tonaufnahmen oder andere technische Aufnahmen auf Originalträgern, die älter sind als 50 Jahre und mit der estnischen Kulturgeschichte in Zusammenhang stehen;
12) Musikinstrumente, die vor 1950 in Estland gebaut wurden;
13) Möbel, die vor 1945 in Estland von Hand hergestellt wurden und seltene in Estland produzierte Möbelstücke, die älter sind als 50 Jahre;
14) Hieb- und Stichwaffen sowie Schusswaffen und ihre relevanten Bestandteile, die vor 1945 hergestellt wurden;
15) Kraftfahrzeuge und Karosserien sowie Militärequipment, wenn diese älter sind als 50 Jahre mit Ausnahme derjenigen Stücke, die nach dem 20. August 1991 nach Estland importiert wurden;
16) Wasserfahrzeuge, die in Estland gebaut wurden und deren Teile, Fracht oder sonstige Ladung, wenn diese aus der Zeit vor 1945 stammen sowie Wasserfahrzeuge, die in den Hoheitsgewässern der Republik Estland gefunden wurden und deren Teile, Fracht und sonstige Ladung, wenn diese aus der Zeit vor 1945 stammen.
Nach § 3 des Kulturerbe-Erhaltungs-Gesetzes können bewegliche nationale Denkmäler folgenden Kategorien angehören:
1) Teile, die von unbeweglichen nationalen Denkmälern getrennt wurden;
2) Archäologische Funde, ethnografische und historische Objekte und deren Sammlungen;
3) Werke visueller und bildender Kunst und deren Sammlungen, die künstlerischen Wert oder religions- oder kulturgeschichtlichen Wert besitzen;
4) Maschinen und Gerätschaften, die den wissenschaftlichen, technologischen oder produktionstechnischen Fortschritt widerspiegeln.
Ebenfalls als Kulturgüter im Sinne des Transport, Export und Import Gesetzes gelten