Uruguay
- Vertragsstaat seit
- 09.08.1977
- Zuletzt aktualisiert
- 22.08.2017
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
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Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Kurzüberblick
Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Uruguay anhand der Objektliste Lateinamerikas.
Exportverantwortliche Stellen
Die Comision del Patrimonio Historico, Artistico y Cultural de la Nacion und die örtlichen Zollbehörden arbeiten bei Fragen des Kulturgutschutzes zusammen.
11000 Montevideo
Uruguay
Verfahren
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Zum Verfahren erhält man Informationen:
Mr. Gustavo Garbarino
Comision del Patrimonio Cultural de la Nacion.
25 de Mayo 641 11000 Montevideo Uruguay
Tel. 005982 916 0916 int. 121
aduana@patrimonio.mec.gub.uy
contacto@patrimonio.mec.gub.uy
Formulare
Die formalen Anforderungen zur Ausstellung eines Exportzertifikates als Anlage.
Gesondertes Formular für die Ausfuhr von Fahrzeugen als Anlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhält man über die die Botschaft Uruguays in Deutschland.
Die Comision del Patrimonio Historico, Artistico y Cultural de la Nacion organisiert regulär Seminare, um den Schutz und den Einsatz für das Kulturelle Erbe und den Tourismus zu koordinieren.
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.