Ecuador
- Vertragsstaat seit
- 24.03.1971
- Zuletzt aktualisiert
- 22.08.2017
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
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Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Kurzüberblick
Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Ecuador anhand der Objektliste Lateinamerikas.
Exportverantwortliche Stellen
Quito
Verfahren
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Temporäre Ausfuhr von Gütern des nationalen Kulturerbes: 2 bis 3 Monate.
Der Antrag muss enthalten:
- den Namen der organisatorisch und finanziell verantwortlichen Einrichtung und wenn es sich hierbei um eine ausländische Einrichtung handelt, die Angabe ihrer Vertretung im Inland
- vollständige Anschrift
- konkreter Ausstellungszweck
- Benennung der Veranstaltung, bei der die Kunst-werke gezeigt werden sollen
- vollständige, detaillierte Auflistung der betroffenen Werke unter Einschluss einer genauen Beschreibung, Abbildungen der Vorder- und Rückseite, Angabe typisierende Merkmale, des Erhaltungsstatus, einer Bewertung/Schätzung, Angabe des Namens derjenigen Person, die die Auflistung erstellt hat und das Datum
- Versicherungsnachweis
- Angabe des Zeitraums, für den die Ausfuhrgenehmigung beantragt wird
- konkrete Angabe der Einrichtungen, Städte und Länder, in denen die Ausstellung erfolgen soll, sowie
- alle darüber hinausgehenden Angaben und Nachweise, die das INCP verlangt hat.
30 Minuten bis 2 Stunden veranschlagt das INCP für die Ausstellung der Erlaubnis zur Ausfuhr von Werken, die nicht Teil des nationalen Kulturerbes sind.
- Dauer
- Die Genehmigung zur Ausfuhr von Proben erfolgt in der Regel binnen 1 Arbeitstages.
- Kosten
- Alle Verfahren sind kostenfrei.
Weitere Informationen
Über das Instituto Nacional de Patrimonio Cultural, dessen Website umfangreiche (spanischsprachige) Informationen zum Thema Kulturerbe, Schutz und Ausfuhr beinhaltet: (Spanisch) – dort insbesondere auf den Unterseiten des Reiters „Riesgos“.
Das Instituto Nacional de Patrimonio Cultural hat auch eine Reihe von Publikationen (Spanisch) zum Thema herausgegeben.
Einen Leitfaden zur Identifizierung von Kulturgütern, die dem nationalen Kulturerbe zuzuordnen sind finden Sie hier.
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.