Niederlande
- Vertragsstaat seit
- 17.07.2009
- Zuletzt aktualisiert
- 03.07.2019
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
-
Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Exportverantwortliche Stellen
Die Autorisierung einer Ausfuhr erfolgt in den Niederlanden durch das Inspektorat für kulturelles Eigentum, der Zoll verwaltet die Ausfuhrgenehmigungen mit dem Zentralen Institut für Import und Export. Der Zoll kontrolliert die Ausfuhr in Drittstaaten.
2500 BL Den Haag
NL
9700 RD Groningen
NL
Verfahren
- Dauer
- Zwei bis drei Wochen, maximal sechs Wochen falls weitere Dokumentationen angefordert werden müssen.
- Kosten
- kostenlos
Formulare
Das niederländische Model entspricht der EU Verordnung 116/2009.
Weitere Informationen
Kurze Information zur Notwendigkeit einer Ausfuhrgenehmigung sind in englischer Sprache hier erhältlich.
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.