Malta
- Vertragsstaat seit
- 15.07.2024
- Zuletzt aktualisiert
- 30.09.2024
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
-
Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Exportverantwortliche Stellen
Kontaktformular der für Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Superintendence of Cultural Heritage.
Valletta
Malta
Verfahren
- Dauer
- Ein Tag für normale Anträge, bei außergewöhnlichen Fällen kann die Bearbeitungsdauer auch gut einen Monat in Anspruch nehmen.
- Kosten
- Die Ausfuhrgenehmigung selbst ist kostenlos, allerdings wird eine Gebühr in Höhe von 5 % erhoben für die Expertenbewertung durch Untersuchungen und Prüfungen.
Formulare
Die Ausfuhrformulare befinden sich hier zum Download.
Weitere Informationen
Ein Überblick über das Kulturelle Erbe Maltas findet sich auf der Webseite der Superintendence of Cultural Heritage.
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.