Kroatien
- Vertragsstaat seit
- 06.07.1992
- Zuletzt aktualisiert
- 08.03.2022
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
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Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Kurzüberblick
Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Südosteuropa.
Exportverantwortliche Stellen
Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der „Ordinance on the conditions for issuing licences for the export and movement of cultural goods from the Republic of Croatia (Official Gazette 141/06)“ sind die für die Ausfuhrgenehmigung zuständigen Stellen die jeweiligen
„conservation departements“, in deren Bezirk das Kulturgut belegen ist (Liste der sog. Conservation Departments).
Formulare
Die Bindung an Standardformulare für die zeitweilige Ausfuhr in den Binnenmarkt und in Drittstaaten wird in Art. 25 ff. der Ordinance on the conditions for issuing licences for the export and movement of cultural goods from the Republic of Croatia (Official Gazette 141/06) geregelt.
Weitere Informationen
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.