Thailand
Kein Vertragsstaat
- Zuletzt aktualisiert
- 22.03.2019
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
-
Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Exportverantwortliche Stellen
Das Ministerium für schöne Künste ist zuständig für die Durchsetzung des Ausfuhrverbots.
Der Kulturminister trägt in der Regierung die Verantwortung für den Schutz, den Erhalt, und die Schadensvorsorge des kulturellen Erbes.
10200 Bangkok
Thailand
Verfahren
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Der Antrag für eine Ausfuhrgenehmigung und die entsprechende Genehmigung muss den Regelungen, dem Verfahren und den Voraussetzungen der Ministerialverordnung entsprechen.
- Dauer
- Die Genehmigung nimmt zwei Werktage in Anspruch. Touristen oder Ausländer sollten daher den Antrag spätestens drei Tage vor Ausreise stellen. Eine Antragsstellung am Abreisetag an den Zollstellen im internationalen Flughafen ist nicht möglich.
- Kosten
- Der Antragssteller, dem eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wird, hat eine Gebühr abhängig von Alter und Größe der Antiken/Kunstobjekte zu zahlen, entsprechend den Vorgaben der Ministerialverordnung.
Formulare
Das Ministerium der schönen Künste nutzt nicht das UNESCO-WCO Model Export Certificate for Cultural Objects, aber es gibt verschiedene Standardformulare:
‘FA,6’’ Antrag für die Ausfuhrgenehmigung von Antiken oder Kunstobjekten des Königreichs.
“F.A.7” Antrag für zeitlich befristete Genehmigung zur Versendung oder Ausfuhr von Antiken oder Kunstobjekten des Königreichs.
“F.A.8 ” Ausfuhrgenehmigung von Antiken oder Kunstobjekten des Königreichs.
“FA.9” Zeitlich befristete Ausfuhrgenehmigung von Antiken oder Kunstobjekten des Königreichs.
Weitere Informationen
Wichtiger Hinweis: Touristen oder Ausländer sollten vor dem Kauf einer Antike oder eines Kunstobjektes den Verkäufer nach Informationen über die Ausfuhrgenehmigung fragen. Sie sollten die Objekte nur von Personen kaufen, die eine Kunsthandelslizenz vom Generaldirektor des Ministeriums für schöne Künste haben. Der Verkäufer soll die Lizenz an einem gut sichtbaren Ort seines Geschäftes zeigen.
Informationen erhält man unentgeltlich:
Office of National Museum in Bangkok
National Museum,
Na Pratal Road, Pranakorn District,
Bangkok
Öffnungszeiten: 08.30 -16.00 h, Samstags, Sonntags und an Feiertagen geschlossen
Weitere Informationen oder Hilfestellung können Touristen und Ausländer an den Zollämtern am internationalen Flughafen erhalten.
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.