Syrien
- Vertragsstaat seit
- 21.02.1975
- Zuletzt aktualisiert
- 10.08.2017
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
-
Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Kurzüberblick
Achtung: Embargo-Regelungen
Besonders hinzuweisen ist auf EU-einheitliche Regelungen für Kulturgüter aus Syrien, die ein Ein- und Ausfuhr- sowie Handelsverbot für Kulturgüter vorsehen. Es gilt das umfassende Verbot dann nicht, wenn die Güter nachweislich vor dem 9. Mai 2011 aus Syrien ausgeführt wurden. Die Nachweispflicht liegt hier beim Besitzer des jeweiligen Objekts. Der Verstoß gegen diese Verbote stellt nach dem Außenwirtschaftsgesetz eine Straftat dar, mindestens jedoch eine Ordnungswidrigkeit.
Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Syrien gemäß der Notfall-Liste.
Exportverantwortliche Stellen
Ministry of Culture
Directorate-General of Antiquities & Museums
Damascus
Syria