Nach 2015 findet Sec. 2 (a) The Protection and Preservation of Antique Objects Law (2015) ist ein antikes Objekt jedes von Menschen genutzte Objekt, auch Fossilien, über oder unter Erde und Wasser das über 100 Jahre alt ist. Konkretisiert wird der Kulturgutbegriff in Sec. 4 wonach antike Objekte folgende sind:
(a) greifbar oder nicht greifbares kulturelles Erbe, was Fossilien, Menschliche Körper und Knochen und Tierarten umfasst
(b) Buddha-Darstellungen, Gedenktafeln, Wandmalereien, Kleiderbemalungen, Statuetten, zerstörte Objekte und religiöse Objekte
(c) Kunstwerke, auch Stuckarbeiten an seriösen öffentlichen Religionsgebäuden
(d) Werkzeuge aus Stein Bronze, Eisen oder sonstigem Metall oder Knochen, Zahn, Tierhorn oder Holz und Bambus
(e) Silbergussstücke, auch Münzen aus Gold, Silber, Bronze, Eisen oder aus anderem Metall aus Lehm oder Terrakotta und als Währung genutzte Gold- oder Silberstücke, Gold- oder Silberkelche,
(f) Gehauene Objekte wie Statuen, Büsten und Reliefs aus Gold, Silber, Stein, Bronze, Eisen oder einem anderen Metall oder aus Lehm, Terrakotta, Zement, Baustein, Stein, Holz oder Knochen, Zahn, Tierhorn
(g)Königliche Insignien und Objekte
(h) Fahrzeuge, insb. Sänften, Kutschen und Karren
(i) Epigraphische Zeugnisse wie Steininschriften, beschriftete Ziegel, Glockeninschriften, Tintenschriften, Gold-, Silber- und Kupferinschriften, glasierte Tafelbeschriftung, Gedenktafelschrift, Manuskripte, Lederinschrift, Palmblattmanuskripte, gefaltetes Pergament, Alphabet, Siegel und Werbezeichen
(j) Handarbeiten in Bezug auf die zehn Arten des traditionellen Kunsthandwerks in Myanmar,
(k) Reliefs und andere Holzschnitzereien zur Dekoration von Residenzen auch von Lagerstätten, Metallgravuren, Kunstwerke samt Steingravuren und Felsbildern und Keramik;
(l) Kleidungsstücke, der Turban, Kopfbedeckungen und Kleider
(m) Ornamente;
(n) Mess-/Maßwerkzeuge, auch Gewichtsmaßkorb für Getreide und Waage;
(o) Utensilien wie Egge und Pflug, Tonhammer und Webstühle;
(p) Ton- und glasierte Ware, Steintopf und Schale, Porzellan und Utensilien wie Topf, Platte, Löffel und Lachware aus Gold, Silber, Bronze oder einem anderen Metall;
(q) Musikinstrumente die Trommel, Tonstab, Flöte, Oboe, Becken, Basstonstab und das Orchester Myanmars (saing waing) umfassen;
(r) Ornamente die von Tienen wie Elefant, Pferd und Rind getragen wurden;
(s) Myanmars traditionelle Spielzeuge wie Ton- und Steinscherben;
(t) andere Objekte, die als antike Objekte erfasst werden nach Inspektion des Gebietes durch das Ministerium.