Malaysia
Kein Vertragsstaat
- Zuletzt aktualisiert
- 18.08.2017
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
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Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
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Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Exportverantwortliche Stellen
Kontakte der Malaysischen Bundesterritorien, der Bundesstaaten und der Insel Labuan.
Jabatan Warisan Negara
Kementerian Pelancongan Dan Kebudayaan Malaysia,
Blok A & B,
Bangunan Sultan Abdul Samad,
50050 Kuala Lumpur
Tingkat Bawah, Wisma Persekutuan Kuala Terengganu,
Jalan Sultan Ismail,
Malaysia
Aras bawah, Kompleks MOTAC Negeri Melaka,
Lebuh Ayer Keroh,
Galeri Arkeologi Lembah Lenggong
Kota Tampan,
Malaysia
Aras 6, Zon B, Wisma Persekutuan Anak Bukit
Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan,
Bandar Muadzam Shah
Verfahren
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Der Antrag auf Ausfuhrgenehmigung muss gem. Art. 83 Abs. 3 das Objekt beschreiben, den Wert festlegen und Besonderheiten darlegen und die Eigentümerschaft zweifelsfrei belegen. Auf Anforderung ist das Objekt vorzulegen.
- Dauer
- Keine Informationen.
- Kosten
- Keine Informationen.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen auf der Homepage des Ministeriums für Tourismus, Kunst und Kultur Malaysia
info@heritage.gov.my
Tel. 03-2604 4800, 03-2604 4900
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.