Katar
- Vertragsstaat seit
- 20.04.1977
- Zuletzt aktualisiert
- 09.07.2019
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
-
Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Kurzüberblick
Die Bewertung erfolgt anhand der der seitens Katar online bereitgestellten Rechtsgrundlagen. Die Bewertung steht aber unter dem Vorbehalt, dass sie bislang nicht von Seiten Katars geprüft wurde.
Exportverantwortliche Stellen
Kontakt:
Die Qatar Museum Authority (QMA) ist für alle Entscheidungen über den Wert von Antiken, sowie für ihre Bewahrung und Erforschung und Registrierung zuständig. Sie entscheidet auch über die Ausfuhr.
Verfahren
- Dauer
- keine Informationen
- Kosten
- keine Informationen
Formulare
Ein Antrag auf Ausfuhr von Antiken ist auf einem von der Qatar Museum Authority (QMA) vorgeschriebenen Formular zu stellen.
Weitere Informationen
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.