Israel
Kein Vertragsstaat
- Zuletzt aktualisiert
- 31.07.2017
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
-
Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Exportverantwortliche Stellen
Antiquities Robbery Prevention Unit Dr. Eitan Klein
Verfahren
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Das Genehmigungsverfahren kann online hier beantragt werden.
- Dauer
- ca. 2 Wochen
- Kosten
- kostenfrei
Weitere Informationen
Über die Website der Israel Antiquities Authority (Hebräisch, Arabisch, Englisch).
Besonderer Hinweis: Der Handel mit Antiken ist in Israel nur lizensierten Händlern gestattet. Diese erhalten eine Lizenz für eine konkrete Geschäftsniederlassung. Die Lizenz muss sichtbar angebracht werden.
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.