Irak
- Vertragsstaat seit
- 12.02.1973
- Zuletzt aktualisiert
- 26.03.2019
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
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Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Kurzüberblick
Achtung: Embargo-Regelungen
Besonders hinzuweisen ist auf EU-einheitliche Regelungen für Kulturgüter aus dem Irak, die ein Ein- und Ausfuhr- sowie Handelsverbot für Kulturgüter vorsehen. Für den Irak gilt das umfassende Verbot für solche Kulturgüter dann nicht, wenn die Güter nachweislich vor dem 6. August 1990 ausgeführt wurden. Die Nachweispflicht liegt hier beim Besitzer des jeweiligen Objekts. Der Verstoß gegen diese Verbote stellt nach dem Außenwirtschaftsgesetz eine Straftat dar, mindestens jedoch eine Ordnungswidrigkeit.
Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus dem Irak gemäß der Notfall-Liste aus 2003 und der aktuellen Notfall-Liste aus 2015.
Exportverantwortliche Stellen
Es existieren aufgrund der strengen Ausfuhrreglungen keine für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen speziell zuständigen Stellen.
Verfahren
- Dauer
- Keine Informationen.
- Kosten
- Keine Informationen.
Formulare
Aufgrund der strengen Ausfuhrverbote für geschütztes Kulturgut und Altertümer bestehen keine aktuellen Musterdokumente.
Von 1924-1974 existierte ein Muster zur Ausführung von irakischen Kulturgütern, welches im Jahre 1974 durch Resolution 120 für die Ausführung und Handel mit irakischen Kulturgütern verboten wurde.
Weitere Informationen
Touristen ist der Besitz jeglicher Kulturgüter untersagt. Repliken dürfen frei ausgeführt werden.
Die University of Colorado, USA stellt mit dem Center für Environmental Management of Military Lands (CEMML) ein vom U.S. Verteidigungsministerium finanziertes Informationsangebot zu den Kulturgut betreffenden Vorschriften des Irak bereit (Englisch)
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.