Eswatini ehemals Swasiland
- Vertragsstaat seit
- 30.10.2012
- Zuletzt aktualisiert
- 13.11.2019
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
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Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Kurzüberblick
Die Bewertung erfolgt anhand der der UNESCO vorliegenden Rechtsgrundlagen und des National Reports (on the Implementation of the 1970 Convention) an die UNESCO aus 2015. Die Bewertung steht daher unter dem Vorbehalt, dass sie bislang nicht von Seiten Swasilands geprüft wurde.
Exportverantwortliche Stellen
Das National Museum erstellt die Listen der sog. "National Treasures".
Zuständig für die Ausfuhrgenehmigung ist die "Swaziland National Trust Commission”
Verfahren
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Versagt die Kommission eine Ausfuhrgenehmigung, kann gegen diese Entscheidung beim Minister Widerspruch eingelegt werden.
Weitere Informationen
Informationen zum Kulturgutschutz stehen auf der Website des Swaziland National Trust in englischer Sprache bereit.
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.