Marokko
- Vertragsstaat seit
- 03.02.2003
- Zuletzt aktualisiert
- 07.03.2023
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
-
Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Exportverantwortliche Stellen
Ministère de la culture et de la communication
La Direction du Patrimoine Culturel
Rabat
Marokko
Verfahren
- Dauer
- Das Verfahren beim Kulturminister dauert eine Woche, sofern der Antrag vollständig und die Angaben zum Objekt zweifelsfrei präzisiert sind.
- Kosten
- kostenlos
Formulare
Ein standardisiertes Formular besteht noch nicht.
Weitere Informationen
Die Direktion für kulturelles Erbe beim Kulturministerium und die regionalen Kulturdirektionen erteilen kostenlos Auskunft ebenso wie die Regionaldirektionen der Zollverwaltung.
Aktuelle Informationen sind auf der Internetseite des Kulturministeriums zu finden.
Touristen wie dem Kunstmarkt wird empfohlen sich über die Rechtslage zu informieren und sich zu den zum Kauf angebotenen Objekten beraten zu lassen.
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.