Kamerun
- Vertragsstaat seit
- 24.05.1972
- Zuletzt aktualisiert
- 25.07.2019
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
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Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
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Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Kurzüberblick
Die Bewertung erfolgt anhand der der UNESCO vorliegenden Rechtsgrundlagen. Die Bewertung steht daher unter dem Vorbehalt, dass sie bislang nicht von Seiten Kameruns geprüft wurde.
Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Kamerun gemäß der Roten Liste für Afrika.
Exportverantwortliche Stellen
Aktuelle Kontaktdaten der insbesondere für archäologisches Gut zuständigen Stellen können auch über die Kontaktliste der Website African-Archaeology.Net abgefragt werden. Dieses Informationsangebot wird von der Society of Africanist Archaeologists (SAFA) betrieben. SAFA ist eine Berufsorganisation, die eine Mehrheit der auf Afrika spezialisierten Archäologen vertritt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen können über das Chambre de Commerce, d'Industrie, des Mines et d'Artisanat du Cameroun, was im Wesentlichen der Industrie- und Handelskammer entspricht erfragt werden. Diese untersteht dem für den Handel zuständigen Minister (Ministre chargé du commerce). Diese stellt u.a. Herkunftsnachweise („Certificat d’origine“) für Handelsgüter aus, wenn die erforderlichen Genehmigungen anderer Behörden vorliegen (für Kunstgegenstände die vorherige Genehmigung der für Kunst und Kultur zuständigen Verwaltung).
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.