Cote d' Ivoire
- Vertragsstaat seit
- 30.10.1990
- Zuletzt aktualisiert
- 05.02.2021
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
-
Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
-
Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Kurzüberblick
Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus der Elfenbeinküste gemäß der Roten Liste für Westafrika und der Notfall-Liste Mali sowie der Roten Liste für Afrika.
Exportverantwortliche Stellen
Zuständig für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung sind die beiden Museen: das Musée des Civi lisations de Côte d’Ivoire (Öffnungszeiten: 7:30-17:00) und das Musée National du Costume de Grand-Bassam (Öffnungszeiten: 7:30-15:30).
Mme Silvie Memel KassiÖffnungszeiten: 7:30-17:00
Abidjan
Republik Côte d’Ivoire
Republik Côte d’Ivoire
Verfahren
- Kosten
- Jeweils 500 FCFA pro Objekt als Objektgebühr und 2000 FCFA (1000 FCFA beim Musée National du Costume in Grand-Bassam) für den Druck.
Formulare
Ausfuhrgenehmigungen sind von den Museumsdirektoren unterzeichnet und tragen eine Verfahrensnummer sowie ein Ausstellungsdatum.
Weitere Informationen
DIRECTION DU PATRIMOINE CULTUREL
Directions nationales
Bd Carde, Tour E, 19e Etage, Porte 50
Plateau Abidjan
Côte d'Ivoire
Tel : (+225) 20 21 53 21
Fax : (+225) 20 21 12 01
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.