Angola
- Vertragsstaat seit
- 07.11.1991
- Zuletzt aktualisiert
- 11.03.2019
Konsularischer Kontakt
- Botschaft In Deutschland
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Kontaktdaten der Vertretung des Staates in Deutschland nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
- Botschaft Im Vertragsstaat
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Kontaktdaten der deutschen Vertretung im Staat nach Datenlage des Auswärtigen Amtes
Kurzüberblick
Vor Ausfuhr sind Objekte beim Instituto Natcional do Patrimònio Cultural INPC vorzulegen. Hier wird als Ausfuhrgenehmigung eine Marke am Objekt angebracht. Grundsätzlich wird von amtlicher Stelle geraten, im Land keine Objekte zu kaufen, die bereits eine Marke haben, da diese in vielen Fällen gefälscht ist. Dies gilt auch für auf alt/antik gemachte Objekte, da diese einen Gebrauchswert haben können oder Repliken von Museumsobjekten sein können, deren Ausfuhr von den Zollbehörden des INPC untersagt ist.
Exportverantwortliche Stellen
Zuständig für die Anwendung der Richtlinien und des Gesetzes ist das Kulturministerium über sein Nationales Institut für Kulturerbe (Instituto Natcional do Patrimònio Cultural INPC).
(Caixa Postal) 1267 Luanda
Verfahren
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Vor Ausfuhr erfolgt eine Kontrolle der vorgelegten Objekte beim Instituto Natcional do Patrimònio Cultural INPC. Als Ausfuhrgenehmigung wird eine Marke am Objekt angebracht.
- Kosten
- Die Marke für die Ausfuhrgenehmigung kostet 200 Kwanza.
Formulare
Das UNESCO-WCO Model Export Certificate for Cultural Objects findet keine Anwendung und es gibt kein spezielles Formular sondern einzig die Marke für die Ausfuhrgenehmigung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erteilen das Instituto Natcional do Patrimònio Cultural, INPC, und die Nationale Museumsdirektion (Direcccao Nacional dos Museus) Auskünfte sind kostenlos.
Bei der Einreise ist die Information an den Informationspunkten am Flughafen möglich und ansonsten gibt es viele Plakate, die Informationen zur Vorgehensweise für Reisende und Träger von Kulturgütern verbreiten.
Die Einrichtung zusätzliche Markenschalter insbesondere an den Flughäfen ist beabsichtigt, ebenso wie eine effizientere Überwachung der Ein- und Ausfuhr.
Haftungsausschluss
Die obigen Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen, insbesondere auf den von dem Staat zur Verfügung gestellten Informationen und den Angaben, wie sie in der UNESCO-Datenbank abrufbar sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hiervon unterrichtet wird. Die Entscheidung über den Erwerb, die Ein-bzw. Ausfuhr oder das Inverkehrbringen von Kulturgut liegt allein in Ihrer Verantwortung. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung und/oder den exportverantwortlichen Stellen des jeweiligen ausländischen Staates wird daher empfohlen.