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Wie schützen Staaten ihr Kulturgut?

Generell stehen Staaten unterschiedliche Instrumente für den Schutz von Kulturgut zur Verfügung. Die für Außenstehende transparenteste, aber eher selten genutzte Form ist die Eintragung geschützter Kulturgüter in eine Liste. Die Mehrzahl der Staaten arbeiten mit der Festlegung von Kulturgutkategorien (z. B. archäologische Gegenstände), zum Teil verbunden mit Wertgrenzen (z.B. antiquarische Bücher mit einem Wert von über 50.000 Euro) oder mit Altersgrenzen (in Dänemark sind Objekte aus der Zeit vor 1660 geschützt).

Die Tatsache, dass ein Kulturgut geschützt ist, besagt für sich noch nichts darüber, ob es auch ausgeführt werden kann. Grundsätzlich lassen sich die Schutzmechanismen drei Gruppen zuordnen:

  • Einzelne Staaten verbieten bei bestimmten Kulturgütern bereits deren Handel, oder der Verkauf bedarf einer zeitgleichen Meldung an eine staatliche Behörde.
  • Einige Staaten verbieten bei bestimmten Kulturgutkategorien (insb. bei archäologischen Objekten) generell deren Ausfuhr (absolutes Ausfuhrverbot).
  • In anderen Fällen wird die Ausfuhr von einer vorherigen staatlichen Genehmigung abhängig gemacht.

Der Ankauf geschützten Kulturgutes ist für Reisende an sich nur in den Fällen der dritten Kategorie sinnvoll, wenn zuvor die Möglichkeit der Ausfuhr mit der zuständigen Stelle geklärt ist und in manchen Staaten die Händlerinnen und Händler eine entsprechende staatliche Konzession haben.

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