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Wie dokumentiere ich die Erwerbsumstände meines Reiseandenkens?

Um bei der Ausreise aus dem Reiseland und der Einreise in Deutschland Probleme zu vermeiden, die aus dem Mitführen von (potenziell) geschützten Kulturobjekten entstehen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Der unproblematischste Fall ist, dass Reisende ein staatliches Dokument vorweisen können (insbesondere eine Ausfuhrgenehmigung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die belegt, dass das betreffende Objekt legal ausgeführt werden durfte).
  • Hilfreich sind auch Dokumente, die den „Charakter" des betreffenden Objektes belegen (z. B. die Quittung eines Museums-Shops, die nicht nur den Preis bescheinigt, sondern auch den Hinweis enthält, dass das Objekt die „Kopie eines Amuletts aus dem 5 Jhd. v.Chr.“ ist). Zuweilen gibt es sogar regelrechte „Zertifikate“, die ein Objekt beispielsweise als „originalgetreue Kopie einer Grabbeigabe“ qualifizieren. Auch die Quittung einer Händlerin oder eines Händlers mit einer entsprechenden Qualifizierung kann hilfreich sein.
  • In vielen Fällen gibt es jedoch keine schriftlichen Belege: Händlerinnen und Händler auf Märkten oder Basaren haben oftmals keine Quittungsbelege greifbar; manchmal reichen auch die Verständigungsmöglichkeiten dafür nicht aus. In solchen Fällen macht es Sinn, die Erwerbsumstände z. B. mit einer Handy-Kamera zu dokumentieren: Wenn in der Auslage der Händlerin oder des Händlers mehrere identische Amulette, Statuetten oder Keramik-Schalen liegen, ist naheliegend, dass es sich nicht um geschützte Einzelstücke handeln kann. Notieren Sie sich ergänzend die Erwerbumstände (wann, wo, von wem, Preis) und ggf. Auskünfte über das Objekt, die Sie von Verkäuferseite erhalten haben. Dies gilt insbesondere für Objekte, die nicht sofort als moderne Waren zu identifizieren sind.

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