kulturgutschutz deutschland

Nichtstaatliche Regelungen

Das kulturelle Erbe wird indes nicht nur von staatlicher Seite, wie durch nationale Gesetze, EU-Recht und völkerrechtliche Vereinbarungen geschützt. Berufs- und Interessenverbände wie der Kunsthändlerverband Deutschland oder internationale Vereinigungen unterwerfen sich darüber hinaus eigenen Regeln, welche das erwünschte Verhalten der Mitglieder zusammenfassen. Auch auf Grundlage dieser freiwilligen Selbstverpflichtungserklärungen können sich (erhöhte) Sorgfaltspflichten und bei Verstößen dagegen Sanktionsmaßnahmen ergeben. Zudem existiert als nichtstaatliche Regelung die Rote Liste des Internationalen Museumsrates ICOM, auf welcher besonders gefährdete Kulturgüter zusammengefasst werden. Sobald eine Eintragung auf diese Liste erfolgt ist, gelten für den gewerblichen Handel mit diesen Kulturgütern erhöhte Sorgfaltspflichten.

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