kulturgutschutz deutschland

Nationales Recht

Bei den nationalen Regelungen des Kulturgutschutzes ist zwischen Bundesrecht und Landesrecht zu unterscheiden.

Kulturgutschutzbestimmungen im nationalen Recht

Schönfelder Quelle: iStock

Die bundesgesetzlichen Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) dienen dem Schutz bestimmter deutscher Kulturgüter vor illegaler Ausfuhr (Abwanderungsschutz). Darüber hinaus hält das KGSG Regelungen über die Einfuhr von Kulturgut nach Deutschland, den Handel mit Kulturgut und die dabei zu berücksichtigenden Sorgfaltspflichten sowie über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachten Kulturguts bereit. Die landesrechtlichen Regelungen (Denkmalschutz, Archivrecht, Fideikomiss) dienen hingegen primär dem Schutz deutscher Kulturgüter vor Beschädigung und Verbringung.

Bestandteil des nationalen Rechts sind aber auch Regelungen zur Umsetzung des Rechts der Europäischen Union und der deutschen Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Übereinkommen, insbesondere im Bereich der Rückgabe von illegal verbrachtem Kulturgut.

Das Kulturgutschutzgesetz

Im KGSG sind seit 2016 erstmalig die wesentlichen Regelungen des Kulturgutschutzes auf Bundesebene zusammengefasst. Das Gesetz vereint sowohl den bundesrechtlichen Schutz von Kulturgütern gegen Abwanderung als auch den Schutz von Kulturgütern anderer Staaten in Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU und des UNESCO-Übereinkommens von 1970, der Haager Konvention von 1954 und des ersten Zusatzprotokolls zur Haager Konvention von 1954. Ausführliche Informationen zu den Zielen und Regelungsinhalten des KGSG finden Sie in der Rubrik das Kulturgutschutzgesetz.

Denkmalschutzgesetze

Die Denkmalschutzgesetze der Länder schützen Kulturgüter vor einer Beeinträchtigung ihres Zeugniswertes. Deshalb kann außer einer Zerstörung, Beschädigung oder sonstigen Veränderung der Substanz oder des Erscheinungsbildes eines Denkmals auch eine Entfernung vom Stand- oder Aufbewahrungsort genehmigungsbedürftig sein. Insofern kann der Schutz beweglicher Kulturgüter durch die Denkmalschutzgesetze indirekt auch einen Schutz vor Abwanderung bewirken. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik zum Denkmalschutzrecht.

Archivgesetze

Die Archivgesetze des Bundes und der Länder sehen keine Regelungen vor, die unmittelbar dem Abwanderungsschutz von Kulturgut dienen. Diese Gesetze enthalten aber Bestimmungen zum allgemeinen Schutz dieser Kulturgüter .

Fideikommissauflösungsrecht

Das Familienfideikommiss (von lateinisch fidei commissum „das zu treuen Händen Überlassene“) war ein Institut des privaten Erbrechts, das vor allem beim Adel im 17. und 18. Jahrhundert verbreitet war. Mit einem Fideikommiss wurde gebundenes Sondervermögen der Familie geschaffen, das grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar war. Es diente dazu, die wirtschaftliche Kraft und das soziale Ansehen einer Familie auf Dauer zu erhalten.

Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Auflösung der Familienfideikommisse zum Schutz von Gegenständen und Sachgesamtheiten von besonderem künstlerischem, wissenschaftlichem, geschichtlichem oder heimatlichem Wert getroffen wurden, haben auch Bedeutung für den Kulturgutschutz. Da diese Maßnahmen Regelungen zur Entfernung von Gegenständen von ihrem Standort enthalten können, bewirken sie in bestimmten Fällen ebenfalls einen indirekten Schutz vor Abwanderung. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Fideikommiss-Auflösungsrecht.

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