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Was bedeutet das KGSG für …?

Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) vereint das zuvor in Deutschland geltende Kulturgutschutzrecht in einem einheitlichen Gesetz. Dadurch fasst es unterschiedliche Regelungsbereiche zusammen, welche für verschiedene Zielgruppen von Interesse sind.

Viele Regelungen waren dabei nicht neu, sondern wurden lediglich präziser gefasst und in eine einheitliche Regelungssystematik eingebunden. Dies galt sowohl für die Bestimmungen zur Eintragung von Kulturgut in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes, als auch für die Regelungen zur Rückgabe von Kulturgut an andere Staaten, wenn dieses von dort illegal ausgeführt wurde und nach Deutschland gelangt ist. Andere Regelungen, wie beispielsweise die Bestimmungen über die Ausfuhr von Kulturgut aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat, die Einfuhrbestimmungen für Kulturgut und die Sorgfaltspflichten beim Handel mit Kulturgut waren 2016 dagegen neu.

Um den Zugang zu den relevanten Informationen zu erleichtern, stehen für ausgewählte Zielgruppen spezielle Informationenseiten zur Verfügung. Sie erreichen diese über die seitliche Navigationsfläche.

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