kulturgutschutz deutschland

Länderverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes

Nachstehend sind die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes der Länder zu finden. Sie enthalten die Eintragungen auf Grund des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) in der Fassung vom 18. Mai 2007 und des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) vom 31. Juli 2016. Seit dem 1. August 2017 wird auch Archivgut in die Länderverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes eingetragen.

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

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